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AGB

Allgemeines:
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie sind Bestandteil unseres Angebotes oder unserer Auftragsannahme und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind unverbindlich. Bei einem errechneten Endbetrag handelt es sich um einen Festpreis inklusive aller sonstigen nicht separat aufgefühten Kosten wie Anfahrt, Montage, Kleber und Kleinteile. Der Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen.

Zulässige Abweichungen und Muster:
Unwesentliche Abweichungen in Maßen und Farben berechtigen den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge. Proben gelten als Durchschnittmuster. Muster bleiben unser Eigentum, soweit sie nicht gesondert berechnet werden.

Mängelhaftung:
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Schlagen unsere Versuche, die mangelhafte Sache nachzubessern oder neu zu liefern fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Jegliche weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

Zahlung, Verzug, Fälligkeit:
Rechungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ein Abzug, gleich welcher Art, ist nicht zulässig. Werden andere Zahlungsziele vereinbart, so ist dies bereits bei der Auftragserteilung schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragspartnern mit Unterschrift zu bestätigen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes zu berechnen. Bei Verzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum ursprünglichen Wert abzüglich der anfallenden Kosten zurückzunehmen. Zum Zwecke der Abholung der Waren dürfen wir die Räume des Auftraggebers zu den üblichen Geschäftszeiten betreten.

Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Nehmen wir aufgrund unseres eigentumvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt Neuss als vereinbart, und zwar auch für den Fall des Rücktritts oder Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages.

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